ALLGEMEIN
FAHRZEUGVERSICHERUNG
Die Miete eines Fahrzeuges ist an den Abschluß einer optionalen Vollkaskoversicherung gemäß unseren AGB auf der Rückseite des Mietvertrages gekoppelt. Bei der Miete von Anhängern gilt diese Leistung nur auf Wunsch gegen Berechnung.
Bitte beachten Sie, dass folgende Schäden NICHT versichert sind:
• Schäden infolge Missachtung von Durchfahrtshöhen / Breiten oder Tragfähigkeit von Brücken und jeglicher Off-Road Einsatz
• Schäden durch falsch oder ungesichertes Ladungsgut
• Schäden bei Alkohol oder anderem Drogenmißbrauch des Fahrers
• Auslandsfahrten OHNE Genehmigung durch sowie alle daraus resultierenden Folgekosten.
Vorschäden
Bitte achten Sie auf sorgfältige Dokumentation eventueller
Vorschäden auf Ihrem Mietvertrag bei Ausgabe, da wir spätere Reklamation ausschließen. Ausserhalb der Geschäftszeit vor dem Tor abgestellte Fahrzeuge gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung als zurückgegeben.
RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG
Die Reservierung eines Fahrzeuges für einen bestimmten Termin
kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises
und einer Anzahlung von min. € 50,– erfolgen, die mit der fälligen
Miete bei Abholung verrechnet wird.
Eine Rückzahlung der Anzahlung gilt bei Stornierung des Vertragsdatums durch den Mieter als ausgeschlossen. Wir behalten uns die Ablehnung eines Mieters ohne Angabe eines Grundes vor.
Die Fahrzeugausgabe erfolgt nur nach Zahlung der vollständigen Miete und der vereinbarten Kaution sowie der Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis in der geforderten Klasse des Fahrers.
Bitte beachten Sie, dass wir im Interesse einfacher Abwicklung und geringer Verwaltungskosten grundsätzlich nur Zahlungen in bar oder mit EC-Karte akzeptieren. Kaution können nur in bar hinterlegt werden.
SONDERTARIFE
Für Firmenkunden, Vielfahrer und regelmäßige Anmietungen gewähren wir Sonderkonditionen nach Absprache. Bitte sprechen Sie unsere Berater darauf an, wir erstellen Ihnen einindividuelles Angebot.
Vielfahrer-Rabatt
Wir gewähren für Vielfahrer nachstehende Nachlässe:
ANHÄNGER
Bitte beachten Sie bestehende Führerscheinregelungen für das Ziehen von Anhängern! Kombinationen von Fahrzeugen mit LKW-Zulassung mit Anhängern und einem zul. Gesamtgewicht über 3.5 to unterliegen dem Sonntagsfahrverbot!
Als Mieter sind Sie für korrekte Ladungssicherung allein verantwortlich. Geeignete Zurrmittel können Sie in unserem Shop erwerben. Bitte beachten Sie die veränderten Fahreigenschaften Ihres Fahrzeuges beim Hängerbetrieb.
SCHADENFALL
Bitte beachten Sie die nachstehende verbindliche Regelung für
Schadenfälle: Bei Unfall oder Fremdbeschädigung bestehen wir in jedem Fall auf die Hinzuziehung von Polizei zur Protokollierung des Hergangs, da wir ansonsten jede Haftung auch seitens unserer
Versicherung ablehnen müssen. Die Missachtung dieser Regelung
berechnen wir im Schadenfall mit einer Vertragsstrafe von
€ 500,- zur Deckung unserer Abwicklungskosten.